Politischen Gefangenen im Iran wird der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert

Die systematische Entziehung des Rechts auf medizinische Behandlung von Gefangenen durch die Islamische Republik ist politisch motiviert und ist als Folter zu bewerten.
Die vorsätzliche Verweigerung medizinischer Versorgung politischer Gefangener, die in der Islamischen Republik Iran seit langem praktiziert wird, nimmt zu. Damit verschärfen die iranischen Behörden die Bestrafung politischer Gegner. Politische Gefangene im Iran, die zu lautstarken Kritikern der zunehmenden Hinrichtungen und ungerechter Inhaftierungen im Iran geworden sind, sind zu besonderen Zielen staatlicher Übergriffe geworden.
Zwischen dem 1. Juni und dem 15. August 2024 wurden mindestens 34 politischen Gefangenen im Iran systematisch der Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung verweigert. Zu dieser Verweigerung gehörte die Verhinderung des Zugangs zu verschriebenen Medikamenten und Behandlungen sowie die Ablehnung medizinisch notwendiger Verlegungen in Krankenhäuser zur Behandlung außerhalb der Gefängnisse.
Menschenrechtsorganisationen und die Vereinten Nationen haben ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass im Iran die medizinische Versorgung von Gefangenen verweigert wird, was gegen die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen verstößt und zum Tod von politischen und nicht-politischen Gefangenen geführt hat. Der Weltärztebund stellt fest, dass die Verweigerung medizinischer Dienstleistungen für Gefangene einer Folter gleichkommt.
Die iranischen Vorschriften für die Organisation des Staatsgefängnisses verbieten die Verweigerung medizinischer Versorgung und besagen, dass “die Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung kranker Sträflinge in der Verantwortung des Gefängnisses oder der Ausbildungseinrichtung liegt” und die “ständige Überwachung der Gefangenen auf jede Krankheit” und die Beteiligung der Familie des Gefangenen am Behandlungsprozess erfordert.
Gemäß Artikel 502 der iranischen Strafprozessordnung müssen die Justizbehörden, wenn der Zustand des Gefangenen dies erfordert, die Verlegung des Gefangenen in eine geeignete medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses zur Behandlung anordnen, und die Strafe eines Gefangenen kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Inhaftierung seine Krankheit verschlimmert. Artikel 29 der iranischen Verfassung erklärt medizinische Versorgung und Behandlung zu “universellen Rechten”.
Die genannten Anforderungen werden seitens der iranischen Behörden in systematischer und routinemäßiger Weise ignoriert, insbesondere im Kontext politischer Gefangener.
Es sei an dieser Stelle betont, dass die iranische staatliche Gefängnisorganisation sowie ihr Justizchef die Verantwortung für das Leben und die Sicherheit aller Gefangenen tragen. Da den Gefangenen die Behandlung, der Zugang zu Fachärzten und Medikamenten verweigert wird, ist die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, das islamischen Regime für seine vorsätzliche und lebensbedrohliche Verweigerung medizinischer Versorgung zur Rechenschaft zu ziehen.
Daher fordern wir als Menschenrechtsorganisation die Regierungen weltweit, die Vereinten Nationen, internationale Menschenrechtsorganisationen und medizinische Verbände auf, von den iranischen Behörden zu verlangen, dass sie allen kranken Gefangenen unverzüglich eine vollständige und angemessene Versorgung zukommen lassen, einschließlich der Behandlung in Zentren außerhalb des Gefängnisses, wann immer dies erforderlich ist.
Wien, 25.08.2024
Dr. Behrouz Bayat
Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran, Österreich