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Iran verurteilt zwei kurdische Journalisten zum Tode



Ein iranisches Gericht hat zwei kurdische Journalisten als "Feinde Gottes" eingestuft und die zwei Männer zum Tode verurteilt - sie sollen am Strang sterben.

Teheran - Die iranische Justiz hat heute erstmals bestätigt, dass zwei kurdische Journalisten zum Tode verurteilt wurden. Abdolwahed Bohimar und Adnan Hassanpur seien bereits am 16. Juli vom Gericht in Mariwan im kurdischen Nordwesten des Landes als "Feinde Gottes" eingestuft und zum Tod durch den Strang verurteilt worden, teilte Justizsprecher Aliresa Jamschidi mit. Nähere Angaben darüber, was den Journalisten zur Last gelegt wurde, machte Jamschidi nicht. Nach Einschätzung von Presserechtlern hängen die Todesurteile offenbar mit einem Engagement der beiden Journalisten für größere Autonomierechte der rund sechs Millionen Kurden in Iran zusammen.

Er wisse auch nicht, ob der oberste Gerichtshof die Strafe bestätigt habe, sagte er weiter. Eine Todesstrafe muss in Iran zwingend vom Obersten Gerichtshof genehmigt werden, bevor sie vollstreckt werden kann. Der Chef des iranischen Justizapparats, Ayatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, kann die Strafe auch aufheben. Iran wendet die Todesstrafe häufig an, die Hinrichtung von Journalisten ist aber extrem selten.

Nach Angaben der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) sind die Journalisten wegen "umstürzlerischer Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit" und "Spionage" verurteilt worden. Auch Gespräche mit ausländischen Medien wie dem US-Auslandssender Voice of America seien ihnen zur Last gelegt worden. Die Organisation, die sich weltweit für Pressefreiheit einsetzt, hatte den Fall bereits am vergangenen Mittwoch publik gemacht und die internationale Gemeinschaft dazu aufgerufen, die Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern. Reporter ohne Grenzen nannte die Urteile "skandalös".

Nach RSF-Angaben waren Hassanpur und Bohimar Mitarbeiter des Magazins "Aso", das im August 2005 im Iran verboten worden war. Hassanpur habe sich vor allem mit der heiklen Kurdenfrage im Iran beschäftigt. Zwischen kurdischen Rebellen und der iranischen Armee kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Die Kurden stellen gut acht Prozent der iranischen Bevölkerung von geschätzten 71 Millionen Menschen.

hen/AFP

Quelle: http://www.spiegel.de



Iran bestätigt Todesurteil für kurdische Journalisten

http://www.orf.at (31. Juli 2007)



Die iranische Justiz hat heute erstmals bestätigt, dass zwei kurdische Journalisten zum Tode verurteilt wurden. Abdolwahed Bohimar und Adnan Hassanpur seien bereits am 16. Juli vom Gericht in Mariwan im kurdischen Norwesten des Landes als "Feinde Gottes" eingestuft und zum Tod durch den Strang verurteilt worden, teilte Justizsprecher Aliresa Jamschidi mit. Nähere Angaben darüber, was den Journalisten zur Last gelegt wurde, machte Jamschidi nicht. Nach Einschätzung von Presserechtlern hängen die Todesurteile offenbar mit einem Engagement der beiden Journalisten für größere Autonomierechte der rund sechs Millionen Kurden im Iran zusammen. Oberster Gerichtshof am Wort Er wisse auch nicht, ob der Oberste Gerichtshof die Strafe bestätigt habe, sagte er weiter. Eine Todesstrafe muss im Iran zwingend vom Obersten Gerichtshof genehmigt werden, bevor sie vollstreckt werden kann. Der Chef des iranischen Justizapparats, Ajatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, kann die Strafe auch aufheben. Der Iran wendet die Todesstrafe häufig an, die Hinrichtung von Journalisten ist aber extrem selten.



Quelle: http://www.orf.at










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