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Die Antwort des Bundeskanzleramts auf
die Stellungnahme des Komitee zur Verteidigung
der Menschenrechte im Iran-Österreich



MR DR. LUDWIG FOLLNER
LEITER BÜRGERSERVICE


GZ ● BKA-330.050/0348-VII/4/2007

E-MAIL ● BUERGERSERVICE@BKA.GV.AT Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran

Wien, am 11. Oktober 2007


Sehr geehrte Damen und Herren!


Der Herr Bundeskanzler dankt für Ihr Schreiben und hat sein Bürgerservice mit der weiteren Erledigung beauftragt.

Sie sprechen in Ihrem Schreiben ein Thema an, das in den vergangenen Wochen und Monaten verstärkt im Rahmen des tagespolitischen Diskurses gestanden ist. In der Folge möchten wir auf einige dieser Aspekte näher eingehen:

Dem Herrn Bundeskanzler ist bewusst, dass es zu diesem Thema viele mitunter emotional geprägte Zugänge gibt, aber es steht außer Diskussion, dass allen in unserem Land rechtmäßig lebenden Menschen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden muss. Gleichzeitig ist jedoch natürlich klar, dass ein bedingungsloses Bekenntnis zu den fundamentalen Prinzipien der österreichischen Grund- und Rechtsordnung eine unabdingbare Voraussetzung für ein Leben in unserem Land darstellt.

In der emotionalen Diskussion darf aber nicht vergessen werden, wie Sie richtigerweise Schreiben, dass auf Grund der verfassungsrechtlich verankerten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit es jedem Menschen zusteht, seine Glaubensüberzeugung oder sein weltanschauliches Bekenntnis frei zu bilden, einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft anzugehören und seine Religion oder Weltanschauung ungestört auszuüben. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (Art 14 bis Art. 16) sowie in der europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 9).

Es ist klar, dass der Staat die Aufgabe hat, die Freiheit der Religion zu schützen. Klar ist aber auch, dass es die Aufgabe der verschiedenen Religionsgemeinschaften ist, den allgemeinen rechtlichen Rahmen der Republik Österreich zu achten. Demokratie, Pluralismus, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Chancengleichheit stellen die Grundwerte des Zusammenlebens in Österreich dar. Österreich ist ein sicheres, ein friedliches Land und es ist die wichtigste Aufgabe der Bundesregierung, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Sie argumentieren in Ihrem Schreiben, dass es keinen staatlichen Zwang im Zusammenhang mit dem Ablegen des Kopftuches geben darf, da dies die betroffenen Frauen aus innerer Überzeugung tun sollten. In diesem Punkt möchten wir Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass auch in Österreich Frauen bezüglich des Tragens eines Kopftuches einem de-facto Zwang unterliegen. Denn im Umkehrschluß Ihrer Argumentationslinie – in der Sie in Überseinstimmung mit uns außer Frage stellen, dass der Staat bei Menschenrechtsverletzungen eingreifen muss – ist auch der Umstand eines aufgezwungenen Kopftuches bzw. anderer Zwangsbekleidungen eine Menschenrechtsverletzung.

Für Bundeskanzler Alfred Gusenbauer haben in einem säkularen Staat wie Österreich Hass, Intoleranz und Gewalt zwischen Menschen verschiedener Religionen nichts verloren. Allen Religionen sollte die gemeinsame Achtung vor der Würde des Menschen, vor der Würde des Anderen, gebieten, jede Form der Gewalt und jede Form der Intoleranz abzulehnen. Es ist zu betonen, dass keinesfalls Angehörige einer bestimmten Religion von vornherein als Feinde oder Bedrohung anderer Menschen qualifiziert werden dürfen. Unser aller gemeinsamer Feind ist der Terror.

Die beste Bekämpfung von Aggression und Gewalt zwischen Angehörigen verschiedener Religionen und Kulturen ist ein besseres Verstehen, getragen von Respekt vor und Toleranz gegenüber dem Anderen. Für jene, die Terror religiös zu motivieren versuchen, gilt im Besonderen das, was die Schlussbotschaft der Interreligiösen Konferenz unter Schirmherrschaft der Europäischen Union festgehalten hat: Verbrechen im Namen der Religion sind Verbrechen gegen die Religion selbst. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hat in diesem Zusammenhang auch gesagt, dass mit aller Härte gegen jene vorgegangen wird, die aus welchen Gründen auch immer versuchen, die Saat der Gewalt zu säen.

Mit der „Plattform für Integration und Sicherheit“, welche am 15. Oktober 2007 zum ersten Mal tagen wird, setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt für eine aktive Integrationspolitik, die alle Verantwortlichen in die Pflicht nimmt. Die Plattform für verstärkte Integration und Sicherheit wird zum Ziel haben, das friedliche Zusammenleben zu verbessern und die Stärkung der Chancen für alle Menschen in unserem Land auszubauen.

Die Plattform ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung, die zeigt, dass die Regierung die Herausforderungen sehr ernst nimmt. Denn für Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ist klar, dass Österreich die Chance nützen muss, eine Integrationspolitik zu machen, die ein friedliches Zusammenleben ermöglicht. An der bei Innenminister Platter angesiedelten Plattform werden alle Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen. Darüber hinaus werden die Länder, die Städte, die Gemeinden, die Sozialpartner, die Religionsgemeinschaften und die Migrationsorganisationen eingebunden und in die Verantwortung genommen.

Wir hoffen, sehr geehrte Damen und Herrn des Komitees zur Verteidigung der
Menschenrechte im Iran, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen dienen konnten und verbleiben


mit freundlichen Grüßen
i.V. FOLLNER









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