Der Geistliche Hadi Qabel wurde am 12. September 2007 in seinem Haus in der Stadt Qom von Vertretern des Sondergericht für die Geistlichkeit festgenommen. Da keine Informationen über seinen derzeitigen Aufenthaltsort vorliegen, befürchtet amnesty international, dass der Geistliche gefoltert werden könnte. Er hat zudem ein Herzleiden und erhält möglicherweise nicht die erforderliche medizinische Behandlung. Hadi Qabel ist Mitglied des Zentralkomitees der politischen Gruppierung „Iranische Islamische Partizipationsfront“ (IIPF).
Berichten zufolge nahmen die fünf Männer ihn fest, nachdem sie eine Stunde lang sein Haus durchsucht hatten. Nach vorliegenden Informationen nahmen sie private Unterlagen und seinen Computer mit und befragten ihn über religiöse Angelegenheiten. Allerdings gaben sie keinen Grund für seine Festnahme an. Da Hadi Qabel sich vor kurzem einer Operation am offenen Herzen unterziehen musste, soll seine Familie ihn gebeten haben, während der Haft sein Fasten im Rahmen des Ramadan einzustellen, aber er weigerte sich, dieser Bitte nachzukommen.
Hadi Qabel soll dem Sondergericht für die Geistlichkeit vorgeführt und beschuldigt worden sein, „Unruhe zu stiften“. Seine Reden und Interviews wurden dabei als Beweise gegen ihn vorgelegt. Laut Angaben seines Sohnes Ruhollah Qabel haben die Behörden der Familie bislang weder Besuche gestattet, noch erlaubt, einen Anwalt mit der Verteidigung des Geistlichen zu beauftragen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das Sondergericht für die Geistlichkeit ist ein außerordentliches Gericht, das außerhalb der Zuständigkeit der Justiz fungiert. Es wurde 1987 vom Gründer der Islamischen Republik Iran eingerichtet, um Vertretern der schiitischen Geistlichkeit aus der Zeit des Schah-Regimes den Prozess zu machen. Die Verfahren vor diesem Gericht entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. So werden Angeklagte von einem vom Gericht benannten Geistlichen vertreten, der nicht über eine juristische Qualifikation verfügen muss. In einigen Fällen gelang es Angeklagten nicht, einen Geistlichen zu finden, der ihre Verteidigung übernehmen wollte. Somit fanden die Verfahren ohne rechtlichen Beistand statt. Das Gericht kann unter anderem Prügelstrafen und die Todesstrafe verhängen.
Quelle:
Amnesty International