Zunehmender Sicherheits- und Justizdruck gegen weibliche politische Gefangene in Iran

 Die Übernahme der Strafgesetze der Länder der Welt im Umgang mit weiblichen Gefangenen – als einem der schutzbedürftigsten Teile der Gesellschaft – erregt immer noch die Aufmerksamkeit der Rechtssysteme auf der ganzen Welt.

 Die Strafrechtsgesetze in der Islamischen Republik, die auf Interpretationen der Scharia und der islamischen Rechtsprechung basieren, sind nicht mit den modernen Menschenrechtsgesetzen und Menschenrechten vereinbar und können dies im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Irans, zu denen auch die Islamische Republik gehört, nicht verpflichtet, die Menschenrechte so weit wie möglich zu beachten und zu unterdrücken. Frauen sollten in den Gefängnissen der Islamischen Republik beschäftigt werden.

  In den Mandela-Bestimmungen – Übereinkommen der Vereinten Nationen – wurden in Bezug auf die Haftbedingungen und die Behandlung weiblicher Gefangener sowie alternative Haftstrafen für sie besondere Schwerpunkte und Merkmale festgelegt.

 Der folgende Bericht ist ein Beispiel für den beklagenswerten körperlichen Zustand einiger der vielen weiblichen Gefangenen in der Islamischen Republik, der auf die Nichtbeachtung und Verletzung der internationalen Mindestgrundsätze für die Inhaftierung von Frauen in diesen Gefängnissen zurückzuführen ist.

 In den letzten Tagen wurde von den 61 weiblichen politischen Gefangenen des Evin-Gefängnisses 13 Frauen auf Anordnung der Sicherheits- und Justizbehörden das Recht entzogen, Telefongespräche zu führen.

Unter den 61 weiblichen politischen Gefangenen des Evin-Gefängnisses:

 . *  4 Frauen sind über siebzig Jahre alt

*10 Frauen sind über sechzig Jahre alt.

Unter den 61 weiblichen politischen Gefangenen des Evin-Gefängnisses:

 * 3 Frauen leiden an unheilbaren Krankheiten wie Lupus, Parkinson, Schlaganfall, Hirntumor

 * 2 Frauen haben eine Krebsgeschichte.

* 4 Frauen leiden an akuten Knochen- und Gelenkerkrankungen.

 * 7 Frauen haben Herzerkrankungen.

Unter den 61 weiblichen politischen Gefangenen des Evin-Gefängnisses:  * 19 weibliche Gefangene befinden sich in vorübergehender Haft, ohne rechtskräftiges Urteil und in Ungewissheit.  Gegen einige von ihnen drohen schwere Anklagen.  Von den 19 Frauen befinden sich fünf seit mehr als einem Jahr in vorübergehender Haft.  (Parvin Miraslan, Argavan Fallahi, Farahnaz Nikkhoo, Elahe Mohammadi und Niloufar Hamedi.

Vienna,05.01.2024

Prof. Dr. Siroos Mirzaei
Medical Professionals for Human Rights  in Iran – Austria

Dr. Behrouz Bayat
 Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran, Österreich

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *